Aus: Patientenleitlinie Diagnostik und Behandlung von Essstörungen
Die erste Anlaufstelle bei Essstörungen sind Haus- bzw. Kinder- und Jugend-Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Spezialambulanzen für Essstörungen. Eine Beratungsstelle mit Erfahrung im Umgang mit Essstörungen kann eine niederschwellige Alternative dazu sein.
Nach der Diagnosestellung kann die Behandlung von Essstörungen ambulant, tagesklinisch (teilstationär) oder vollstationär erfolgen. Welches Setting am sinnvollsten ist oder überhaupt infrage kommt, ist von mehreren Faktoren abhängig. So spielen die Schwere der Essstörung, mögliche Begleiterkrankungen, die regional verfügbaren Behandlungseinrichtungen, die Lebensumstände und das Entscheidungsverhalten der betroffenen Person mit hinein.
Die betroffene Person bleibt im gewohnten häuslichen Umfeld und begibt sich zu den vereinbarten Terminen mit einem/einer Psychotherapeut:in und dem Hausarzt/der Hausärztin zur körperlichen Untersuchung.
Besteht eine hohe körperliche Gefährdung, liegen andere schwerwiegende psychische Störungen vor oder konnte mit einer ambulanten Therapie über Monate hinweg keine Verbesserung erzielt werden, ist ein stationäres Behandlungssetting empfehlenswert.
Ein stationäres Behandlungssetting ist voll- oder teilstationär, also in einer Tagesklinik, möglich.